Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Comet Sports GmbH

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Bei Bestellungen über das Internet wird ein Vertrag zwischen dem Besteller und Comet Sports GmbH geschlossen, wenn Comet Sports GmbH die Bestellung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail. Die Zusendung einer Bestellbestätigung ist grundsätzlich keine Annahmerklärung der Comet Sports GmbH, sondern dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Bei offenkundigen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist die Comet Sports GmbH zum Rücktritt berechtigt, es sei denn der Vertragspartner ist gewillt, den Vertrag zu den Bedingungen anzunehmen, die offenkundig gemeint waren. Bei Artikeln mit Druck ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Der Käufer ist an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, gilt die Bestätigung als erteilt, sofern dem Verkäufer eine schriftliche Bestellung vorliegt.

§ 3 Preise
(1) Etwaige Änderungen, z.B. in Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten und Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erstellung des Auftrags erfolgen, gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers, ohne dass etwaige Erhöhungen dem Käufer zur Rückgängigmachung des Auftrags Veranlassung geben könnten.
(2) Alle Angebote gelten nur für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe in Deutschland. Alle Preise sind ohne MwSt. Unsere Preisangaben sind freibleibend und gültig, bis eine neue Preisliste in Kraft tritt. Druckfehler im Katalog oder in der Preisliste berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
(3) Maße der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen von 10 % nach oben oder unten sind zu tolerieren. Mehr- oder Minderlieferungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.
(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(6) Falls vereinbart ist, dass die Käufer ihren Auftrag, z.B. bezüglich Maße, Dessins, Modelle, noch näher spezifizieren werden und die Käufer die für die Aufstellung dieser Spezifikation vereinbarte Frist überschritten haben, so kommt eine dadurch entstandene Verzögerung in der Lieferung für ihre Rechnung, unbeschadet des Rechtes der Verkäufer, den nicht rechtzeitig spezifizierten Auftrag ganz oder teilweise zu streichen.
(7) Falls eine Ware von uns unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle den Käufern nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren; auch eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche aufgrund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechte durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens der Käufer führen. (8) Falls die Käufer die Ware bei Ankunft, aus welchem Grund dies auch sein mag, nicht sofort in Empfang nehmen, so sind alle daraus erwachsenden Kosten (z.B. Lagerungskosten), für ihre Rechnung, unbeschadet unseres Rechtes, die Ware an einen Dritten zu verkaufen und die ursprünglichen Käufer für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.

§ 5 Muster / unveredelte Ware
Muster können nur gegen Festrechnung geliefert werden. Auf Muster bzw. unveredelte Ware gewähren wir nur nach vorheriger Absprache ein Rückgaberecht. Nur in einwandfreiem und wiederverkaufbaren Zustand zurück gesendete Muster werden gut geschrieben. Unfrei an uns geschickte Ware können wir nicht annehmen.

§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 7 Mängelgewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung /Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturierungsendbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnahme oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle der Zahlungseinstellung oder im Falle eines Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichverfahrens kann der Verkäufer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer.
(5) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 9 Direktimport
Direktimport ist auf Anfrage möglich.

§ 10 Zahlung
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb von vierzehn (14) Tagen auszugleichen. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Eine Stornierung nach Vertragsabschluss ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Alle bis dahin erbrachten Leistungen können in Rechnung gestellt werden. Kosten die dem Verkäufer durch den Einkauf von Materialien entstehen, sind auf Wunsch des Verkäufers vollständig zu begleichen.
(4) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffendem Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredit zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur so weit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschlussvorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Inhalte auf Internetseiten, auf die wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung. Comet Sports GmbH macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen. Comet Sports GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität, Korrektheit etc. der bereitgestellten Informationen oder Daten. Comet Sports GmbH gibt keinerlei Zusicherung, Garantien oder sämtliche Gewährleistungen für die direkten, indirekten oder sonstigen Verweise auf andere Internetseiten und deren Inhalte. Sie distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der hypergelinkten, verknüpften oder verlinkten Internetseiten und macht sich diese Internetseiten nicht zu Eigen. In keinem Fall haftet die Comet Sports GmbH dem Kunden oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkten, indirekten oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer mit ihr verlinkten bzw. verknüpften Internetseite ergeben.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile, Verkäufer und Käufer, der Geschäftssitz des Verkäufers, Mönchengladbach-Rheydt. Comet Sports GmbH ist berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 13 Datenschutz
(1) Comet Sports GmbH versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Bestellers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.

§ 14 Urherberecht
(1) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jedem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an von Comet Sports GmbH erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei Comet Sports GmbH. Das Angebot auf der Website wird von der Comet Sports GmbH, bereitgestellt und überwacht. Alle Daten, Informationen und das Material auf dieser Seite, Bildzeichen/Bilder, Illustrationen, Audioclips sind durch Urheberrechte, Warenzeichen und andere Rechte bezüglich geistigen Eigentums, die von der Comet Sports GmbH oder anderen Parteien gehalten oder kontrolliert werden und für die Comet Sports GmbH Lizenzen erteilt wurden, geschützt. Dieses Material/diese Daten dürfen weder kopiert, vervielfältigt, neu veröffentlicht, heraufgeladen (uploaded), versendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und andere elektronische Mittel, verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers ist die Änderung der Daten, Informationen und des Materials, deren Nutzung auf andere Websites oder auf durch Netzwerk verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für andere als persönliche, nicht gewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentumsrechte und somit verboten. Strafrechtliche Verfolgung beim Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns vor.

Comet Sports GmbH
Nobelstr. 3-5
D-41189 Mönchengladbach

Tel.: 0049-(0)-2166-9705781
Fax: 0049-(0)-2166-9705782
E-Mail: info@cometsports.de
Internet: www.cometsports.de

Geschäftsführer:
Tahir Zia Shaikh

Amtsgericht:
Mönchengladbach-Rheydt

USt-Id.-Nr.:
DE 120826425

Steuer-Nr.:
121/5716/4333

IBAN:
DE64310700010710116500

Swift Code:
DEUTDEDD310

Finanzamt:
Mönchengladbach - HRB 4130